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Hinweis zu Lizenzverlängerungen
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur C-Trainer Breitensport (Fachübungsleiter/innen) Karate sind:
- Vollendung des 16. Lebensjahres,
- mindestens der 4. Kyu-Grad,
- Schriftliche Anmeldung durch einen DKV-Mitgliedsverein.
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Zur Ausstellung der Trainer-C-Breitensport Lizenz des DKV durch den Landeskarateverband müssen folgende Voraussetzungen innerhalb einer Gesamtausbildungszeit von maximal zwei Jahren erfüllt sein:
- Teilnahme an allen Lehrgangsunterrichten,
- erfolgreicher Abschluss der Lizenzprüfung,
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrganges,
- mindestens der 3. Kyu-Grad.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Trainer/innen-C-Lizenzausbildung sind
- Vollendung des 16. Lebensjahres,
- mindestens der 3. Kyu-Grad,
- Schriftliche Anmeldung durch einen DKV-Mitgliedsverein.
Zur Ausstellung der Trainer/innen-C-Leistungssport Lizenz des DKV durch den Landeskarateverband müssen folgende Voraussetzungen innerhalb einer Gesamtausbildungszeit von maximal zwei Jahren erfüllt sein:
- Teilnahme an allen Lehrgangsunterrichten,
- erfolgreicher Abschluss der Lizenzprüfung,
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrganges,
- mindestens der 1. Kyu-Grad.
3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Trainer/innen-B-Lizenzausbildung sind
- Besitz einer gültigen Trainer/innen-C-Lizenz,
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Trainer/innen-C-Tätigkeit im Verein,
- Schriftliche Anmeldung durch einen DKV-Mitgliedsverein.
Zur Ausstellung der Trainer/innen-B-Lizenz des DKV durch den Landeskarateverband müssen folgende Voraussetzungen innerhalb einer Gesamtausbildungszeit von maximal zwei Jahren erfüllt sein:
- Teilnahme an allen Lehrgangsunterrichten,
- erfolgreicher Abschluss der Lizenzprüfung,
- Vollendung des 20. Lebensjahres,
- mindestens der 1. Dan-Grad.
4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Trainer/innen-A-Lizenzausbildung sind
- Besitz einer gültigen Trainer/innen-B-Lizenz,
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Trainer/innen-B-Tätigkeit im Verein,
- Schriftliche Anmeldung und Befürwortung durch einen DKV-Landesverband.
- Hospitation
Zur Ausstellung der Trainer/innen-A-Lizenz des DKV müssen folgende Voraussetzungen innerhalb einer Gesamtausbildungszeit von maximal zwei Jahren erfüllt sein:
- Teilnahme an allen Lehrgangsunterrichten,
- Nachweis der Hospitation,
- erfolgreicher Abschluß der Lizenzprüfung,
- Vollendung des 22. Lebensjahres,
- mindestens der 2. Dan-Grad.
Entsprechend den neuen Ausbildungsrichtlinien des DKV e. V. haben Lizenzen nach der nächsten Verlängerung neue Gültigkeitsdauern:
- Lizenzen für, bis auf die A-Lizenz, werden jeweils um vier Jahre verlängert
Zur Verlängerung in Hessen reicht allerdings nicht mehr die Teilnahme an einem Lehrgang aus. Es müssen zukünftig innerhalb des Verlängerungszeitraumes mindestens zwei Lehrgänge mit folgenden Bedingungen besucht werden:
- beide Lehrgänge dürfen nicht innerhalb eines Jahres absolviert werden, sondern sind über den Gültigkeitsraum zu verteilen
- der zweite Lehrgang (zur Lizenzverlängerung) muss im letzten Jahr der Gültigkeitsdauer besucht werden
- einer der Lehrgänge muss beim Lehrwart Hessen oder eines anderen DKV Landesverbandes abgeleistet werden.
Die Terminbedingungen gelten selbstverständlich auch für indirekte Fortbildungsmaßnahmen, die zur Anerkennung der Verlängerung herangezogen werden sollen (z.B. Danshakai, Landesportbundlehrgänge etc.). Es wird daher dringend empfohlen, sich zukünftig Fortbildungen bestätigen oder in den DKV-Ausweis eintragen zu lassen.
Soll die Lizenz durch Teilnahme an anderen Veranstaltungen verlängert werden (z. B. durch Teilnahme in anderen Bundesländern oder durch Fortbildung beim Landessportbund Hessen), so ist eine vorherige Absprache zwecks Anerkennung unumgänglich.
Auf Grund mehrfacher Nachfragen hier noch einmal kurz die Bedingungen für die Lizenzverlängerungen im HFK:
- Nachweis von 15 UE innerhalb von 4 Jahren zur Verlängerung für alle Trainer-Lizenzen
- oder: Erlangung einer höheren Übungsleiter-/Trainer-Lizenz
- aber: Trainer-A-Lizenzen müssen beim DKV verlängert werden
Zum "Sammeln" von Unterrichtseinheiten sind folgende Lehrgänge möglich:
- HFK-Verlängerung (8 UE), vom Ausbildungsreferenten geleitet
- HFK-Danshakai (4 UE)
- HFK-Breitensport-LG (4 UE)
- DKV-Danshakai (4 UE)
- DKV-Tag (4 UE)
- Lehrgänge beim Landessportbund nur nach vorheriger Absprache mit dem Ausbildungsreferenten
- „Normale“ Karate Lehrgänge werden nie zur Lizenzverlängerung zugelassen.
Stand: November 2010




